Zuschuss für ergonomischen
Bürostuhl sichern

Rückenschmerzen als Volkskrankheit

Rückenschmerzen haben sich mittlerweile zu einer Volkskrankheit entwickelt. Dies schlägt sich auch auf die Arbeitswelt nieder. Um Ihrem Rücken etwas Gutes zu tun, verschaffen Sie sich mit dem richtigen ergonomischen Bürostuhl Linderung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für einen Bürostuhl bezuschusst werden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte rund um die Beantragung von Fördermitteln für Sie zusammengestellt.

Was wird bezuschusst?

Folgende Hilfsmittel werden grundsätzlich gefördert:

Orthopädischer Bürostuhl bis zu 435 €

Sitz-Steh-Schreibtisch bis zu 1.200 €

Die genauen Beträge können in bestimmten Fällen abweichen, da es immer eine individuelle Entscheidung ist, ob der Maximalbetrag bewilligt wird.

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Arbeitnehmer, wenn die Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Rückenkrankheit eingeschränkt ist. Das gilt beispielsweise für alle, bei denen chronische Rückenleiden wie Bandscheiben- oder Wirbelsäulenprobleme zu wiederholter Arbeitsunfähigkeit führen, Rehamaßnahmen eingeleitet wurden oder eine Bandscheibenoperation erfolgt ist.

Die konkreten Voraussetzungen zur Förderung ist von Kostenträger zu Kostenträger unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte hierzu im Voraus.

Wer übernimmt die Kosten und wo kann ich mich beraten lassen?

Je nach individueller Sachlage kommen unterschiedliche Kostenträger infrage. Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter und erkundigen Sie sich im Voraus, unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss bewilligt wird, in welcher Höhe Sie Zuschüsse beantragen können und welche Antragsunterlagen Sie einreichen müssen.

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung handelt nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Das heißt, es werden alle Möglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation ausgeschöpft, um die Arbeitskraft wiederherzustellen. 

Voraussetzungen für die Antragsstellung:

  • 15 Jahre oder länger rentenversichert (dazu zählen auch der Bezug von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Zeiten der Kinderbetreuung).

  • 5 Jahre rentenversichert nach einem Heilverfahren oder einer Kur.

  • Wenn die Rente ansteht oder bereits Rente bezogen wird.

Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben Sie bei den folgenden Krankheitsbefunden:

  • Morbus Bechterew
  • Skoliose mit einem Cobb-Winkel >4°
  • Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40°
  • Hüft- und Kniearthrodese
  • Girdlestone-Hüfte
  • Spondylodese

Krankenkasse

Auch Krankenkassen haben ein hohes Interesse, dass ihre Versicherten gesund bleiben. Sie sparen hohe Kosten für ärztliche Behandlungen, Rehamaßnahmen und Krankengeld. Jede Krankenkasse handhabt die Gewährung von Zuschüssen unterschiedlich.

Voraussetzungen für die Antragsstellung:

  • Wenn „medizinische Notwendigkeit besteht“.

  • Ein Zuschuss wird für die Krankenkasse vor allem dann interessant, wenn Rückenschmerzen oder andere Beeinträchtigungen im Job vorgebeugt und so langfristig Behandlungskosten verhindert werden können.

Krankenversicherungen und deren geförderte Hilfsmittel:

Agentur für Arbeit

Vorraussetzungen für die Antragsstellung:

  • Wenn Sie weniger als 15 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen.

Zur Agentur für Arbeit

Berufsgenossenschaft

Vorraussetzungen für die Antragsstellung:

  • Nach einem Arbeits- oder Arbeitswegunfall oder in Fällen einer Berufskrankheit.

Zur Berufsgenossenschaft

Integrationsamt

Vorraussetzungen für die Antragsstellung:

  • Für Beamte, Studenten und Sonderfälle.

  • Für Menschen mit Behinderung, die technische Arbeitshilfen benötigen.

Zum Integrationsamt

Wichtige Schritte zu Ihrem Zuschuss

Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich von Kostenträger zu Kostenträger. Grundsätzlich gilt, je besser die Begründung, desto wahrscheinlicher ist die Bezuschussung vom Kostenträger.

Ärztliches Attest

In der Regel benötigen Sie ein ärztliches Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Aus dem Attest sollte hervorgehen, dass Sie Ihren Beruf nur unter Verwendung eines entsprechenden Arbeitshilfsmittels ausüben können um die berufliche Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aufrecht zu erhalten oder um eine erfolgreiche Rehabilitation ins Arbeitsleben zu ermöglich. 

Arbeitgeber informieren

Vergewissern Sie sich vor der Beantragung beispielsweise eines Bürostuhls oder anderen Hilfsmitteln, dass Ihr Arbeitgeber dessen Einsatz erlaubt und Sie diese an Ihrem Arbeitsplatz nutzen dürfen. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Arbeitsmittel in seinem Betrieb verwendet werden

Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers

Auch ein oder mehrere Kostenvoranschläge sind normalerweise einzureichen. Nachdem der ärztliche Bescheid vorliegt und Sie mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen haben, machen Sie sich auf die Suche nach einem passenden orthopädischen Bürostuhl bei Ihrem Fachhändler und lassen sich einen Kostenvoranschlag machen.

Wichtig: Kaufen Sie den Bürostuhl erst, nachdem Sie die Zusage zur Kostenübernahme haben. Andernfalls erlischt der Anspruch und Sie erhalten keinen Zuschuss.

Antragsformular des Kostenträgers

Fordern Sie das jeweilige Antragsformular Ihres Kostenträgers an und füllen Sie dieses aus. 

Die entsprechenden Formulare finden Sie direkt auf der Website Ihres Kostenträgers.

Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung

Häufig werden detaillierte Stellen- und Tätigkeitsbeschreibungen gefordert, die belegen, wie viel und wie oft Sie sitzen, stehen oder im Wechsel arbeiten.

Mein Antrag wurde abgelehnt - was tun?

Sollte Ihr Antrag auf Förderung abgelehnt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen. Daher prüfen Sie den Ablehnungsbescheid genau! Vielleicht fehlen bestimmte Informationen, die Sie zeitnah nachreichen können.

Der Bürostuhl als wichtiger Bestandteil Ihrer Rückengesundheit

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